Laut der TFV Ausbildungsordnung § 1-5 ist jeder Trainer angehalten, eine entsprechende Trainerqualifikation nach zu weisen. Sanktionen sind aus Sicht des TFV -Qualifizierungsausschusses nicht der richtige Weg. Aus diesem Grund wurde am 19.10.17 zur Beratung des Qualifizierungsausschusses des TFV beschlossen, dass ab 2018 ein Gütesiegel vergeben wird. Vereine können sich bewerben, um dieses Gütesiegel in Anerkennung ihrer Trainierqualifikation und Nachwuchsarbeit zu erhalten.