Urteil des Sportgerichtes wegen Spielereinsatz unter falschen Namen in einem Kreisoberligaspiel
Das Sportgericht des KFA Jena-Saale-Orla hat nach fristgerechten Einspruch des VfB 09 Pößneck in der Sportrechtssache:
Teilnahme an Spielen ohne Eintragung im Spielbericht bzw. wissentlicher Spielereinsatz unter falschen Namen im Kreisoberligaspiel zwischen dem FV Einheit 04 Jena – VfB 09 Pößneck am 18.10.2014 entschieden. Nachfolgend Auszüge aus der Entscheidung.
Durch den Vorsitzenden des Sportgerichtes, Herrn H.-J. Kammacher als Einzelrichter, am 08.11.2014 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:
- Das Punktspiel Nr. 071 FV Einheit 04 Jena – VfB 09 Pößneck vom 18.10.14 wird für den FV Einheit Jena mit 0 Punkten und 0:2 Toren als verloren und für den VfB 09 Pößneck mit drei Punkten und 2:0 Toren als gewonnen gewertet.
- Entsprechend der RuVO des TFV § 43 (1) für den wissentlichen Spielereinsatz unter falschem Namen werden zusätzlich drei Punkte abgezogen. Diese hat der Staffelleiter, nachdem das Verfahren rechtskräftig ist, sofort in der Tabelle zu berücksichtigen. Weiterhin beträgt das Strafgeld für den Verein 200,00 €.
- Gegen den fehlbaren Stephan wird nach § 42 (1) der RuVO des TFV eine Spielsperre von sechs Spielen und eine Geldstrafe von 100,00 € ausgesprochen.
- Gemäß § 33, Ziffer 3 der RuVO gehen die Kosten des Verfahrens in Höhe von 30,00 € zulasten des Vereines FV Einheit 04 Jena.
Das Urteil ist durch Annahmeerklärung des FV Einheit 04 Jena rechtskräftig.