TFV-Vorstand trifft Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise
Aus der Pressemitteilung des TFV:
"... Breiten Raum nahm das Thema „Fortsetzung des Spielbetriebs 2021/22“ ein. Dazu nahm Sven Wenzel den gemeinsamen Antrag von Spiel-, Jugend- und Frauen- und Mädchenausschuss für den Spielausschuss zurück. Der TFV-Spielobmann begründete dies im Namen seines Ausschusses, der unter der Woche noch einmal beraten hatte, mit Veränderungen durch politische Entscheidungen wie die neue Situation im Genesenstatus. Auch hätten Gespräche und Aktionen gezeigt, dass es den Vereinen schwer fallen und teilweise nicht möglich sein würde, nach den aktuellen 2G-Regeln Pflichtspiele zu bestreiten. Das betreffe auch die Thüringenliga, die sich noch Anfang Januar in einer Umfrage mehrheitlich für das Spielen unter 2 G ausgesprochen habe, nun aber mit zahlreichen Vereinen eine andere Haltung zeige.
Bertram Schreiber, der Wenzel ausdrücklich für seine Bemühungen dankte, unterstützte die Rücknahme des Antrags, der eine Ergänzung der Technischen Richtlinie wegen Covid-19 vorsah. Er sagte: „Die heutige Zeit ist sehr schnelllebig und darauf muss man reagieren. Aber wir sollten den Nachwuchsbereich, in dem die Bedingungen ganz andere sind, zur Abstimmung zu stellen.“
In diese Richtung ging auch ein Schreiben der neun Kreis-Fußballausschüsse (KFA), die sich einstimmig für die Fortsetzung des Spielbetriebs im Nachwuchs ausgesprochen hatten.
Da die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 … für den Sportbetrieb noch bis 20. Februar 2022 gültig ist, einigte sich der Vorstand auf diese Vorgehensweise:
Die haben wir bereits unmittelbar nach der Sitzung am Freitagabend (28.01.22) gegen 21.50 Uhr kommuniziert. Hier noch einmal der Text:
Der Pflichtspielbetrieb im Erwachsenenbereich (Frauen und Männer) bleibt vorerst bis zum 28.02.22 ausgesetzt. Sollte vorab jedoch eine politische Entscheidung, unter 3G zu spielen, getroffen werden, kann diese Festlegung ggf. aufgehoben werden. Über eine Vorbereitungszeit für die Mannschaften wird zu gegebener Zeit entschieden. Der Beschluss gilt sowohl für Spiele auf Landes- als auch auf Kreisebene.
Hingegen wird der männliche und weibliche Nachwuchsspielbetrieb unter der Bedingung der 3G – Regelung ab dem 1. März im TFV und den Fußballkreisen wieder aufgenommen."
Der KFA-Vorstand kommt am 01.02.2022 zu seiner turnusmäßigen Sitzung zusammen und wird diese Festlegung auswerten, hierüber beraten und die Anwendbarkeit für den Kreisspielbetrieb und deren Auswirkungen diskutieren.