Zulassung einer neuen Spielgemeinschaft

Als Einzelfallentscheidung wurde auf der KFA Sitzung am 23.01.18 die Spielgemeinschaft zwischen dem LSV Schöngleina und dem FV Bad Klosterlausnitz genehmigt.

Der KFA wollte damit einem Rückzug der Mannschaft des LSV Schöngleina und damit dem jungen Verein das Aus ersparen. Auch ein weiteres reduzieren des Staffelspielbetriebes sollte damit entgegen gewirkt werden. Diese ungewöhnliche Entscheidung in der Winterpause sollte dem Fußballspielbetrieb und nicht als Vorbild für weitere Sonderregelungen für die nächsten Spielzeiten dienen.

Viele Vereine habe derzeit Probleme den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Nicht immer ist die Spielordnung mit ihren Regelungen dazu ausreichend. Der LSV Schöngleina wollte mit einzelnen Spielern der bereits zurückgezogenen 2.Mannschaft des FV Bad Klosterlausnitz seinen Verbleib nach dem Rückzug einiger Spieler zur Winterpause sichern. Gleichzeitig war aber auch eine Absicherung für die 1.Mannschaft des FV Bad Klosterlausnitz notwendig.  Daher hat der KFA eine Einzelfallentscheidung gefällt.

Wir haben versucht keine Nachteile für andere Mannschaften und Vereine entstehen zu lassen.

Daher wurden u.a. folgende Auflagen erteilt:

  • Stammspieler der 1. Mannschaft des FV Bad Klosterlausnitz dürfen nicht in der Mannschaft der SG Schöngleina spielen (SpO §19 Ziffer 3 und 5 sind außer Kraft gesetzt)
  • Spieler des LSV Schöngleina dürfen nicht in der 1. Mannschaft des FV Bad Klosterlausnitz eingesetzt werden
  • die SG gilt nicht für den Pokal und die HKM
  • Beide Vereine erstellen eine Spielerliste mit Spielern, welche nach den vorgenannten Bedingungen ausnahmslos spielberechtigt sind
  • Der Aufstieg der SG in der Saison 17/18 in die Kreisliga ist nicht möglich.

Die Vereine selbst hatten die Einschränkung der Spielordnung für sich akzeptiert. Es ging einfach um das weitere Fußballspielen einer Mannschaft.

Auf verschiedene Nachfragen beschäftigten sich verschiedene Gremien des TFV mit unserem Beschluss, leider bis heute ohne konkrete Antwort.

Letztendlich klagte die SpVg Rot Weis Graitschen mit ihrem Vorstand gegen diese Entscheidung.  Das Sportgericht hat die Klage entsprechend der Spielordnung an den TFV Spielausschuss weiter gereicht, der jetzt entscheiden muss. Bis zur endgültigen Entscheidung der zuständigen Verbandsgremien ist die Spielgemeinschaft weiterhin spielberechtigt.

Olaf Wünsch
Vorsitzender

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