Harte Sportgerichtsstrafen gegen Bodelwitz vom Verbandsgericht bestätigt

Im Punktspiel Bodelwitz gegen Ebersdorf kam es nach dem Schlusspfiff zu tumultartigen Ereignissen, bei denen der junge Schiedsrichter im Mittelpunkt stand. Dabei spielten körperliche Übergriffe und grobe Beleidigungen gegenüber dem Schiedsrichter im Raum. Nach Ansicht des Sportgerichtes bestätigten sich die Vorwürfe in der mündlichen Verhandlung und damit ergaben im Urteil folgende Strafen:

Der Trainer erhielt eine Sperre von 10 Spieltagen sowie eine Geldstrafe von 250,00  €. Der Torwart wurde ebenfalls für 10 Spieltage gesperrt. Im folgenden Pflichtspiel wurde eine Rote Karte gegen ihn verhängt und es kommen noch vier Spieltage hinzu. Der Mannschaftsbetreuer muss 100,00 € bezahlen, die gleiche Summe ist auch gegen den Torwart verhängt worden. Ein Spieler, hier als Zuschauer anwesend, mischte sich nach Spielschluss ebenfalls negativ ein. Er muss nun fünf Spieltage zuschauen und wurde zudem mit einer Geldstrafe von 70,00 € belegt. Die Verhandlungskosten von 186,10 € muss der Bodelwitzer SV tragen.

Der Verein ging daraufhin mit dem Trainer, dem Torwart und dem Zuschauer vor dem Verbandsgericht in Berufung. Auf Grund der Schwere der Vorwürfe fand dies ebenfalls in einer mündlichen Verhandlung statt. Der als Zeuge geladene Schiedsrichter und deren Assistentin haben die Vorwürfe gegen die Beteiligten bestätigt und waren in den Aussagen für beide Sportgerichte glaubhaft. Dagegen waren die Einlassungen des Trainers und des Torwartes für das Sportgericht nicht überzeugend und wurden z.T. als Schutzbehauptung deklariert. Diesbezüglich wurden die Tatbestände zumindest als grob unsportliches Verhalten in Verbindung mit grober Schiedsrichterbeleidigung gewürdigt. Damit war die vom KFA Sportgericht vorgenommene Strafzumessung nicht zu beanstanden und das Verbandsgericht konnte auch keine strafmildernde Umstände erkennen.  Nun verbleiben dem Bodelwitzer SV die einzuzahlende Rechtsmittelgebühr von 100,00 € und die Verhandlungskosten von 256,00 € noch zu begleichen.

Wichtig wäre es, die richtigen Schlussfolgerungen aus den Verfahren und den eigenen Verhalten zu ziehen.

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