Absetzung des Halbfinalspiels zwischen dem SV Jenapharm und dem SV 1910 Kahla am 01.05.2014

Auf Antrag des SV 1910 Kahla entscheidet das Sportgericht in einem Einzelrichterverfahren am 29.04.2014 die Absetzung des Spiels und die Neuansetzung unter der Maßgabe der Fristen der Spielordnung in §7 Ziffer 2 Absatz 5.

In der Begründung verweist das Sportgericht auf die Nichteinhaltung der 15 Tagesfrist, in denen Mannschaften „in der Regel“ unterrichtet werden sollen. Ein begründeter Fall für die Unterschreitung liege nach Ansicht des Sportgerichtes nicht vor.

Tatsache ist, dass erst am 21.04.2014 das Viertelfinalspiel zwischen dem SV Gleistal und dem SV 1910 Kahla stattfand. Die Ansetzung im DFB-Net noch am 21.04.2014 durchgeführt wurde und der 01.05.2014 als ein Pokalhalbfinalspieltag im Rahmenspielplan festgelegt war.

Das Urteil wird wegen der Terminenge vom KFA nicht angefochten.

 

Die Neuansetzung wird durch den zuständigen Staffelleiter durchgeführt und 15 Tage vor Spieltermin in das DFB-Net eingestellt.

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