Punktabzug für den VfB Pößneck durch KFA beschlossen

Der KFA Jena-Saale-Orla beschließt der KOL Mannschaft Männer des VfB 09 Pößneck entsprechend der Spielordnung des TFV §15 Ziffer 6 in der Saison 2017/18 6 Punkte in der Meisterschaft abzuziehen.

Der VfB 09 Pößneck hat am 26.05.2017 Antrag beim Insolvenzgericht Gera gestellt.  Das Gericht hat am 03.08.2017 das Verfahren eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde RA R. Rombach bestellt.

Auszug aus der Spielordnung des TFV:

„§ 15 Verein in Insolvenz,   Ziffer 6

Beantragt ein Verein der Verbandsebene oder der Kreisebene selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich oder wird auf Antrag eines Gläubigers gegen einen solchen Verein im Zeitraum vom 1.7. eines Jahres bis einschließlich des letzten Spieltages einer Spielzeit rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, so werden der klassenhöchsten Mannschaft mit Stellung des eigenen Antrags des Vereins auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sonst mit Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts, neun Gewinnpunkte in der Verbandsliga/Landesklasse bzw. sechs Gewinnpunkte in Kreisoberliga/Kreisliga oder der Kreisklasse mit sofortiger Wirkung aberkannt. Spielt der Verein in der Verbandsliga/Landesklasse, so wird der Abzug von neun Gewinnpunkten nur in der Verbandsliga bzw. Landesklasse vorgenommen. Spielt der Verein in der Kreisoberliga und der Kreisliga, so wird der Abzug von sechs Gewinnpunkten nur in der KOL bzw. KL vorgenommen. Beantragt der Zulassungsnehmer der VL/LK oder im Kreismaßstab selbst das Insolvenzverfahren nach Abschluss des letzten Spieltages bis einschließlich zum 30.6. eines Jahres oder ergeht der Beschluss des Insolvenzgerichts auf Antrag eines Gläubigers in diesem Zeitraum, erfolgt die Aberkennung der Gewinnpunkte gemäß Absatz 1 mit Wirkung zu Beginn der sich anschließenden Spielzeit. Die Aberkennung der Gewinnpunkte entfällt, sofern der Zulassungsnehmer in eine tiefere Spielklasse abgestiegen ist. Maßgeblich ist der Status in der laufenden Spielzeit. Hat ein Verein, dessen erste Herren-Mannschaft in der ablaufenden letzten Spielzeit in der VL bzw. LK oder im Kreis gespielt hat und in der folgenden Spielzeit in diesen Spielklassen spielt, in der vorangegangenen Spielzeit selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt und wird dieses erst nach dem 1.7. eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, werden der VL-bzw.LK-Mannschaft des Vereins in der neuen Spielzeit mit der Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts neun Gewinnpunkte bzw. sechs Gewinnpunkt (Kreis) mit sofortiger Wirkung aberkannt.

Die Entscheidung trifft der TFV-Vorstand bzw. der für den Kreis zuständige KFA. Sie ist endgültig. Der TFV-Vorstand bzw. zuständige KFA kann von dem Punktabzug absehen, wenn gegen den Hauptsponsor oder einen anderen vergleichbaren Finanzgeber des Vereins zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.“

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